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Gemeinde Kalefeld Rathaus Gang zur Verwaltung Fischereischein

Informationen

Bundesfischereischein

Neben dem Fischereischein ist zum Fischen noch die Zustimmung des Fischereiberechtigten notwendig.
Bei Erteilung des Fischereischeines muss der Antragsteller in der Verwaltungsstelle persönlich erscheinen.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

  • Prüfungszeugnis der abgelegten staatlichen Fischerprüfung
  • Personalausweis/Reisepass (bei Erstantrag in der Gemeinde)
  • 1 Passfoto

Welche Unterlagen werden weiterhin benötigt?

  • Führungszeugnis (wird bei der Verwaltung beantragt)

Gebühren:

  • 13,00 Euro für das Führungszeugnis
  • 30,00 Euro für den Fischereischein

Bearbeitungsfristen:

Durch die Bearbeitungszeit beim Bundeszentralregister dauert die Ausstellung des Fischereischeines in der Regel 7 - 14 Tage.

Ansprechpartner:

Frau Steimel   05553/2009-32

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