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Bundesfischereischein Neben dem Fischereischein ist zum Fischen noch die Zustimmung des Fischereiberechtigten notwendig. Bei Erteilung des Fischereischeines muss der Antragsteller in der Verwaltungsstelle persönlich erscheinen. Welche Unterlagen sind mitzubringen? - Prüfungszeugnis der abgelegten staatlichen Fischerprüfung
- Personalausweis/Reisepass (bei Erstantrag in der Gemeinde)
- 1 Passfoto
Welche Unterlagen werden weiterhin benötigt? - Führungszeugnis (wird bei der Verwaltung beantragt)
Gebühren: - 13,00 Euro für das Führungszeugnis
- 30,00 Euro für den Fischereischein
Bearbeitungsfristen: Durch die Bearbeitungszeit beim Bundeszentralregister dauert die Ausstellung des Fischereischeines in der Regel 7 - 14 Tage. Ansprechpartner: Frau Steimel 05553/2009-32
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