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Gemeinde Kalefeld Rathaus Gang zur Verwaltung Gewerbeangelegenheiten

Informationen

Gewerbeangelegenheiten

Was versteht man unter einem Gewerbe?

Als Gewerbe wird jede nachhaltig ausgeübte selbständige Tätigkeit bezeichnet, die mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird einschließlich der Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr. Hierzu gehören jedoch nicht Land- und Forstwirtschaft sowie freiberufliche Tätigkeiten. 

Gewerbeanmeldung

Was ist zu tun

Wer ein Gewerbe betreiben will, hat die Anmeldung beim Ordnungsamt in der Verwaltungsstelle Echte vorzunehmen.. Der Anmeldende muss persönlich erscheinen und einen gültigen Personalausweis mitbringen.

Die Gebühr beträgt 15,- €

Auskunft erteilt

Frau Steimel     Tel. 05553/2009-32

Gewerbeummeldung

Wer sein Gewerbe an eine andere Betriebsstätte verlegt, neue Tätigkeiten aufnimmt oder Tätigkeiten nicht mehr ausübt, muss dieses bei der zuständigen Gemeinde ummelden. Der Gewerbetreibende muss persönlich erscheinen und einen gültigen Personalausweis mitbringen.

Die Gebühr beträgt 15,- €.

Auskunft erteilt

Frau Steimel, Tel. 05553/2009-32

Gewerbeabmeldung

Wer sein Gewerbe nicht mehr in der Gemeinde ausübt, muss dieses bei der bisherigen Gemeinde abmelden. Der Gewerbetreibende muss persönlich erscheinen und einen gültigen Personalausweis mitbringen.

Die Gebühr beträgt 15,- €.

Auskunft erteilt

Frau Steimel, Tel. 05553/2009-32

Gewerbeauskünfte

Jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, hat die Möglichkeit, eine Auskunft aus dem Gewerberegister zu beantragen. Anfragen sind grundsätzlich schriftlich zu beantragen.

Die Gebühr pro Auskunft beträgt 12,-€

Auskunft erteilt

Frau Steimel, Tel. 05553/2009-32

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