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Was ist bei einem Wildschaden zu tun? Schäden an Wiesen und Feldfrüchten, die das Wild durch Fraß oder Roden verursacht, müssen beim zuständigen Jagdpächter (kann bei der Gemeinde Kalefeld erfragt werden) sowie der Gemeinde angezeigt werden. Folgende Informationen sind erforderlich: * Name und Anschrift des Geschädigten * Lage der betroffenen Fläche * Größe der betroffenen Fläche * Zeitpunkt des Schadenseintritts * Was ist auf dem Feld angebaut Sollte es zwischen Geschädigten und Jagdpächter zu keiner Einigung über die Schadensregulierung kommen, ist der zuständige Wildschadenschätzer Gerd Sue, Bentierode Nr. 46 a, Tel. 05382/3316 einzuschalten. Kann auch dann keine Einigung erzielt werden, muss durch die Gemeinde Kalefeld ein vorgerichtliches Verfahren eingeleitet werden. Auskunft erteilt Frau Steimel, Tel. 05553/2009-32
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