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Gemeinde Kalefeld Rathaus Gang zur Verwaltung An-, Ab- und Ummeldung

Informationen

An-, Ab- und Ummeldung

Was ist zu tun?

Anmeldung eines Wohnsitzes
(Neu ab dem 1. Juni 2004)

Wer eine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt (Verwaltungsstelle Echte) anzumelden.
Eine Abmeldebestätigung muss nicht mehr vorgelegt werden.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

  • Personalausweise, Kinderausweise bzw. Pässe der anzumeldenden Personen

Abmeldung eines Wohnsitzes              

Personen, die aus einer Wohnung im Bundesgebiet ausziehen, müssen sich nicht mehr abmelden.

Ausnahme:
Personen, die keine neue Wohnung im Bundesgebiet beziehen (Aufgabe einer Nebenwohnung oder Wegzug ins Ausland) müssen sich innerhalb einer Woche abmelden.

Ummeldung eines Wohnsitzes innerhalb der Gemeinde

Wer eine neue Wohnung innerhalb der Gemeinde bezieht, hat sich innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt (Verwaltungsstelle Echte) umzumelden.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

  • Personalausweise

Ansprechpartner:

Frau Becker    05553/2009-30
Frau Fischer    05553/2009-31
           

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