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An-, Ab- und Ummeldung Was ist zu tun? Anmeldung eines Wohnsitzes (Neu ab dem 1. Juni 2004)
Wer eine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt (Verwaltungsstelle Echte) anzumelden. Eine Abmeldebestätigung muss nicht mehr vorgelegt werden. Welche Unterlagen sind mitzubringen? Abmeldung eines Wohnsitzes Personen, die aus einer Wohnung im Bundesgebiet ausziehen, müssen sich nicht mehr abmelden.
Ausnahme: Personen, die keine neue Wohnung im Bundesgebiet beziehen (Aufgabe einer Nebenwohnung oder Wegzug ins Ausland) müssen sich innerhalb einer Woche abmelden. Ummeldung eines Wohnsitzes innerhalb der Gemeinde Wer eine neue Wohnung innerhalb der Gemeinde bezieht, hat sich innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt (Verwaltungsstelle Echte) umzumelden. Welche Unterlagen sind mitzubringen? Ansprechpartner: Frau Becker 05553/2009-30 Frau Fischer 05553/2009-31
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