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Neuer Personalausweis ab 01.11.2010 Informations- und Serviceportal im Internet |
Seit Anfang Mai ist das Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis online. Bürgerinnen und Bürger, Firmen können sich unter www.personalausweisportal.de umfassend über den neuen Ausweis informieren. Die Webseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten. Personalausweis bis zum 30.09.2010 Was ist zu tun? Wer einen Personalausweis beantragt, sollte folgende Unterlagen mit in die Verwaltungsstelle Echte bringen: ● alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass ● Heiratsurkunde bzw. bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde ● aktuelles Lichtbild Besondere Voraussetzungen: Der Antragsteller muss Deutscher sein und in der Gemeinde Kalefeld mit einziger oder Hauptwohnung gemeldet sein. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Auf besonderen Antrag der Eltern, kann der Personalausweis schon vor Beginn der Personalausweispflicht ausgestellt werden. Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Gültigkeit: Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre Personen ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre Gebühren:
Die Erstausstellung eines Personalausweises ist gebührenfrei. Personalausweis: 8,-- Euro Vorläufiger Personalausweis: 12,-- Euro Bearbeitungsfristen:
Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach der Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei Berlin. Bei der Ausstellung von vorläufigen Personalausweisen gibt es in der Regel keine Wartezeiten. Ansprechpartner: Frau Becker 05553/2009-30 Frau Fischer 05553/2009-31 Reisepass Der neue Reisepass ist ein elektronischer Pass mit biometrischen Daten (ePass). Neu: Ab 01. November 2007 wird der ePass um die Speicherung von Fingerabdrücken erweitert. Die Ausstellung des ePasses ist im Regelfall für Personen ab 12 Jahren vorgesehen. Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres wird er nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern oder wenn die Einreisebestimmungen des Gastlandes dieses vorschreiben (www.auswaertiges-amt.de) ausgestellt . Bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind keine Fingerabdrücke erforderlich. Wer ins Ausland reist, benötigt hierfür einen gültigen Pass. Für Reisen in Länder der Europäischen Union genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis. Genaue Informationen über Einreisebestimmungen erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter oder beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de). Was ist zu tun? Wer einen e-Pass beantragt, sollte folgende Unterlagen mit in die Verwaltungsstelle Echte bringen: ● alter Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis oder Kinderreisepass ● Heiratsurkunde bzw. bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde ● 1 aktuelles biometrisches Passbild Informationen hierüber erhalten Sie bei der Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de) ► Bürgerservice, jedem Passbildhersteller oder beim Passamt Gültigkeit Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre Personen ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre Vorläufiger Pass 1 Jahr Besondere Voraussetzungen Der/die Antragsteller(in) muss Deutsche(r) sein und den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kalefeld haben. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses bei minderjährigen Personen ist die Zustimmung von beiden Elternteilen erforderlich. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen wurde. Der Beschluss des Familiengerichts muss dann bei der Antragstellung vorgelegt werden. Gebühren Reisepass bis zum 24. Lebensjahr (32 Seiten, 6 Jahre gültig) | 37,50 ? | Reisepass ab dem 24. Lebensjahr (32 Seiten, 10 Jahre gültig) | 59,00 ? | vorläufiger Reisepass | 26,00 ? | Reisepass/Bürgerpass bis zum 24. Lebensjahr (48 Seiten - Vielreiser -, 6 Jahre gültig) | 59,50 ? | Reisepass/Bürgerpass ab dem 24. Lebensjahr (48 Seiten - Vielreiser -, 10 Jahre gültig) | 81,00 ? | Expresspass bis zum 24. Lebensjahr (32 Seiten, 6 Jahre gültig) | 69,50 ? | Expresspass ab dem 24. Lebensjahr (32 Seiten, 10 Jahre gültig) | 91,00 ? | Expresspass/Bürgerpass bis zum 24. Lebensjahr (48 Seiten - Vielreiser -, 6 Jahre gültig) | 91,50 ? | Expresspass/Bürgerpass ab dem 24. Lebensjahr (48 Seiten - Vielreiser -, 10 Jahre gültig) | 113,00 ? |
Bearbeitungsfristen: Die Bearbeitungsfristen beim ePass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei Berlin. Bei der Ausstellung von vorläufigen Pässen gibt es in der Regel keine Wartezeiten. Ansprechpartner: Frau Becker 05553/2009-30 Frau Fischer 05553/2009-31
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