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Gemeinde Kalefeld Rathaus Gang zur Verwaltung Ausweise und Pässe

Informationen

 Neuer Personalausweis ab 01.11.2010

 Informations- und Serviceportal im Internet

 

Seit Anfang Mai ist das Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis online. Bürgerinnen und Bürger, Firmen können sich unter

www.personalausweisportal.de

 umfassend über den neuen Ausweis informieren. Die Webseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten.

 

 

 neuer Personalausweis ab 01. November 2010

 

Was ist zu tun?

 

Wer einen Personalausweis beantragt, sollte folgende Unterlagen mit in die

Verwaltungsstelle Echte bringen:

 

          alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass

          Heiratsurkunde bzw. bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde

          aktuelles biometrisches Passbild

 

 

Besondere Voraussetzungen:

 

Der Antragsteller muss Deutscher sein und in der Gemeinde  Kalefeld  mit einziger oder Hauptwohnung gemeldet sein.

 

Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Auf besonderen Antrag der Eltern, kann der Personalausweis schon vor Beginn der Personalausweispflicht ausgestellt werden. Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist erforderlich.

 

Gültigkeit:

 

Personen bis zum 24. Lebensjahr                       6 Jahre

Personen ab dem 24. Lebensjahr                     10 Jahre

 


Gebühren:

 

Personalausweis  bis 24 Jahre                                      22,80 Euro

Personalausweis  ab  24 Jahre                                     28,80 Euro

Vorläufiger Personalausweis:                                       10,00 Euro

 

Nachträgliches Aktivieren der Online-

Ausweisfunktion                                                             6,00 Euro

Ändern der PIN im Passamt (z.B. PIN vergessen)          6,00 Euro

Entsperren der Online-Ausweisfunktion                          6,00 Euro      

 

Auf folgende Dienstleistungen entfallen keine Gebühren:

 

* Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des

   16. Lebensjahres

* Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion

* Ändern der Anschrift bei Umzügen

* Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

 


Bearbeitungsfristen:

 

Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach der Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei Berlin. Bei der Ausstellung von vorläufigen Personalausweisen gibt es in der Regel keine Wartezeiten.

 

Ansprechpartner:

 

Frau Becker     05553/2009-30

Frau Fischer     05553/2009-31

 

 

Reisepass

 

Der neue Reisepass ist ein elektronischer Pass mit biometrischen Daten (ePass).

Neu:   Ab 01. November 2007 wird der ePass um die Speicherung von Fingerabdrücken erweitert.

Die Ausstellung des ePasses ist im Regelfall für Personen ab 12 Jahren vorgesehen. Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres wird er nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern oder wenn die Einreisebestimmungen des Gastlandes dieses vorschreiben (www.auswaertiges-amt.de) ausgestellt . Bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind keine Fingerabdrücke erforderlich.

Wer ins Ausland reist, benötigt hierfür einen gültigen Pass.

Für Reisen in Länder der Europäischen Union genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis. Genaue Informationen über Einreisebestimmungen erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter oder beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de).

 

Was ist zu tun?

 

Wer einen e-Pass beantragt, sollte folgende Unterlagen mit in die Verwaltungsstelle Echte bringen:

 

          alter Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis oder Kinderreisepass

          Heiratsurkunde bzw. bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde          

          1 aktuelles biometrisches Passbild

Informationen hierüber erhalten Sie bei der Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de) ► Bürgerservice, jedem Passbildhersteller oder beim Passamt

 

Gültigkeit

 

Personen bis zum 24. Lebensjahr                                            6 Jahre

Personen ab dem 24. Lebensjahr                                           10 Jahre

Vorläufiger Pass                                                                     1 Jahr

 

Besondere Voraussetzungen

 

Der/die Antragsteller(in) muss Deutsche(r) sein und den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kalefeld haben.

 

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses bei minderjährigen Personen ist die Zustimmung von beiden Elternteilen erforderlich. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung  von dem Elternteil erteilt werden, dem die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen wurde. Der Beschluss des Familiengerichts muss dann bei der Antragstellung vorgelegt werden.

 

 

Gebühren

 

Reisepass bis zum 24. Lebensjahr (32 Seiten, 6 Jahre gültig)

  37,50 Euro

Reisepass ab dem 24. Lebensjahr (32 Seiten, 10 Jahre gültig)

59,00 Euro

vorläufiger Reisepass

   26,00 Euro 

Reisepass/Bürgerpass bis zum 24. Lebensjahr
(48 Seiten - Vielreiser -, 6 Jahre gültig)

  59,50 Euro

Reisepass/Bürgerpass ab dem 24. Lebensjahr
(48 Seiten - Vielreiser -, 10 Jahre gültig)

  81,00 Euro

Expresspass bis zum 24. Lebensjahr (32 Seiten, 6 Jahre gültig)

 69,50 Euro

Expresspass ab dem 24. Lebensjahr (32 Seiten, 10 Jahre gültig)

  91,00 Euro

Expresspass/Bürgerpass bis zum 24. Lebensjahr
(48 Seiten - Vielreiser -, 6 Jahre gültig)

  91,50 Euro

Expresspass/Bürgerpass ab dem 24. Lebensjahr
(48 Seiten - Vielreiser -, 10 Jahre gültig)

113,00 Euro

 

 

Bearbeitungsfristen:

 

Die Bearbeitungsfristen beim ePass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei Berlin.  Bei der Ausstellung von vorläufigen Pässen gibt es in der Regel keine Wartezeiten.

 

Ansprechpartner:

 

Frau Becker              05553/2009-30

Frau Fischer              05553/2009-31

 


 

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