Informationen |
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Kirchenaustritt Der Austritt aus einer Kirche / Religionsgemeinschaft erfolgt beim Standesamt. Die Erklärung kann jeder Einwohner ab 14 Jahre nur persönlich beim Standesamt in der Verwaltungsstelle Echte abgeben. Welche Unterlagen sind mitzubringen? - Personalausweis oder
- Kinderausweis / Kinderpaß
- Empfehlung: die Lohnsteuerkarte (zum Ändern beim Einwohnermeldeamt)
Gebühr: 24,00 Euro Ansprechpartner: Herr Meyer 05553/2009-33
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