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Gemeinde Kalefeld Rathaus Gang zur Verwaltung Führungszeugnis

Informationen

Führungszeugnis

Entgegennahme von Anträgen auf Führungszeugnisse

Was ist zu tun?

Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, müssen

a) Verwendungszweck und Aktenzeichen

b) Anschrift der Behörde (Abteilung, evtl. Sachbearbeiter)

angegeben werden.

Bei persönlicher Antragstellung ist die Identität z.B. durch Vorlage des Personalausweises oder durch eine schriftliche Vollmacht und die Personalausweise des Antragstellers und des Bevollmächtigten nachzuweisen.

Gebühren:    13,-- Euro

Bearbeitungsfristen:

Die Bearbeitungsfrist beim Bundeszentralregister dauert in der Regel etwa 7 - 14 Tage.

Ansprechpartner:

Frau Fischer        05553/2009-31
Frau Becker         05553/2009-30

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