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Führungszeugnis Entgegennahme von Anträgen auf Führungszeugnisse Was ist zu tun? Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, müssen
a) Verwendungszweck und Aktenzeichen
b) Anschrift der Behörde (Abteilung, evtl. Sachbearbeiter)
angegeben werden.
Bei persönlicher Antragstellung ist die Identität z.B. durch Vorlage des Personalausweises oder durch eine schriftliche Vollmacht und die Personalausweise des Antragstellers und des Bevollmächtigten nachzuweisen.
Gebühren: 13,-- Euro Bearbeitungsfristen:
Die Bearbeitungsfrist beim Bundeszentralregister dauert in der Regel etwa 7 - 14 Tage.
Ansprechpartner:
Frau Fischer 05553/2009-31 Frau Becker 05553/2009-30
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