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Kinderpass
Für Auslandsreisen benötigen Kinder bis zur Volländung des 16. Lebensjahres (auch Säuglinge) einen Kinderpass. Welche Staaten einen Kinderpass anerkennen, erfragen Sie bitte beim Einwohnermeldeamt, bei Ihrem Reiseveranstalter oder beim Auswärtigen Amt. (www.auswaertiges-amt.de) Wird ein Kinderpass vom Einreisestaat nicht anerkannt, kann ein Reisepass für das Kind ausgestellt werden.
Was ist zu tun?
Wer einen Kinderpass beantragt, sollte folgende Unterlagen mit in die Verwaltungsstelle Echte bringen:
evtl. alten Kinderausweis
Geburtsurkunde
1 Lichtbild unabhängig vom Alter des Kindes. Für das Lichtbild gelten die neuen Lichtbildanforderungen. Für Kinder unter 10 Jahren sind Abweichungen möglich.
Format: Bildgröße 35 x 45 mm Gesichtshöhe 32 - 36 mm (vom Kinn bis zum Haaransatz Kopfposition: Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt) Nase in der Mitte des Bildes Frontalaufnahme Gesichtsausdruck neutral (nicht lächeln, etc.)
Hinweis:
Die bisher ausgestellten Kinderausweise behalten ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung ist allerdings nicht mehr möglich. Für Reisen in die USA können diese Dokumente nicht mehr verwendet werden.
Gebühren:
Kinderpass 13,-- Euro Verlängerung, Änderung 6,--Euro
Besondere Voraussetzungen:
deutsche Staatsangehörigkeit nicht älter als 16 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde Kalefeld
Bearbeitungsfristen:
Bei Abgabe der vollständigen Unterlagen wird der Kinderpass innerhalb kurzer Zeit ausgestellt.
Ansprechpartner:
Frau Becker 05553 / 2009- 30 Frau Fischer 05553/ 2009- 31
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