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Bei der Gemeinde Kalefeld ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
zu besetzen. Nach der vom Rat der Gemeinde Kalefeld beschlossenen Satzung hat die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung, insbesondere zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, kann sie u.a. Vorhaben und Maßnahmen anregen, die die Arbeitsbedingungen innerhalb der Verwaltung, Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes der Gemeinde oder Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft betreffen. Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung von derzeit 1.260 Euro/Jahr gezahlt. Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen schnellstmöglich bei der Gemeinde Kalefeld, Kleiner Hagen 4, 37589 Kalefeld, einzureichen.
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