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Gemeinde Kalefeld Kuktur, Freizeit, Sport Campingplatz Preise

Informationen

Auskunft über die Gebühren für den Campingplatz am Waldschwimmbad Düderode erteilt
Herr Ottmar Quantmeyer
Tel.-Nr.: 05553 / 92 90 45
Handy: 0176 70 02 75 18
E-Mail: O.Quantmeyer@web.de
Homepage des Campingplatzes 

Benutzungsordnung

§ 1 Zweck der Benutzungs- und Gebührensatzung

Die Benutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit auf dem Campingplatz am Waldschwimmbad Düderode. Ergänzend zu dieser Benutzungs- und Gebührenordnung sind die Bestimmungen der Platzordnung für den Campingplatz am Waldschwimmbad Düderode mit heranzuziehen.

§ 2 Zulassung

Die Gemeinde Kalefeld stellt den Campingplatz grundsätzlich zur freien Verfügung. Die Gemeinde Kalefeld ist berechtigt die Zulassung zu verweigern, wenn keine ausreichende Stellfläche für die Aufstellung der Zelte, Wohnwagen oder Wohnmobile mehr zur Verfügung steht. Die Zuweisung der Stellfläche erfolgt durch die Gemeinde Kalefeld oder durch eine von ihr beauftragte Person.

§ 3 Benutzungsgebühren

Die Benutzer des Campingplatzes sind verpflichtet, sich bei der Gemeinde Kalefeld bzw. bei einer von ihr beauftragten Person anzumelden und die Benutzungsgebühr gemäß Anlage 1 zu entrichten. Über die gezahlte Gebühr wird eine Quittung ausgestellt. Für Dauercamper können abweichende Zahlungsbedingungen (unbar) vereinbart werden.

§ 4 Benutzungszeiten

Der Campingplatz steht grundsätzlich in der Zeit vom 01.04. ? 31.10. für die Benutzung zur Verfügung. In der Zeit vom 01.11. ? 31.03. kann das Abstellen eines Wohnwagens bzw. Wohnmobils zugelassen werden. Der Stellplatz ist winterfest zu machen. Die Gemeinde behält sich jedoch das Recht vor, die Benutzung aus wichtigem Grund einzuschränken.

§ 5 Haftung

Die Gemeinde Kalefeld stellt den Campingplatz Düderode in seinem gegenwärtigen Zustand zur Verfügung. Eine Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit des Platzes wird nicht übernommen.

Bei einem Unfall tritt eine Haftung nur ein, wenn den zur Erledigung bestimmter Aufgaben bestellten Personen oder der Gemeinde Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Etwaige Schäden sind der zuständigen Aufsichtsperson umgehend anzuzeigen. Für Sach- und Personenschäden haftet der Verursacher.

§ 6 Aufsicht

Die Gemeinde Kalefeld bzw. die von ihr beauftragten Personen sorgen für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung auf dem Campingplatz. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Sie üben für die Gemeinde Kalefeld das Hausrecht auf dem Campingplatz aus. Das Nichtbefolgen ihrer Anordnungen zieht ggf. eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich.

Die Gemeinde Kalefeld oder die von ihr beauftragten Personen sind berechtigt, Personen, die

a) die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,

b) andere Gäste belästigen,

c) trotz Ermahnung gegen die Bestimmungen der Benutzungs- und Gebührensatzung verstoßen,

vom Campingplatz zu verweisen. Die Gemeinde kann solchen Personen den Zutritt vom Campingplatz zeitweise oder dauernd untersagen. Die Gebühr wird nicht erstattet.

§ 7 Schlussbestimmungen

Über Streitigkeiten zur Auslegung der Benutzungs- und Gebührensatzung
entscheidet im Zweifelsfalle die Gemeinde.



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