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Gemeinde Kalefeld Kuktur, Freizeit, Sport Campingplatz Preise

Informationen

Gebührenordnung
für den Campingplatz am Waldschwimmbad Düderode
Stand: 06.03.2008

 

1.

Dauercamping (01.04. - 31.10)

Übernachtungskarte für Erwachsene (einmalig)

40,00 Euro

Übernachtungskarte für Kinder/Jugendliche
(3 - 18 Jahre)

20,00 Euro

1.1

Saisonstellplatzgebühr je m² lt. Plan

5,20 Euro

1.2

Monatsstellplatzgebühr

bis 120 m² lt. Plan

95,00 Euro

ab 121 m² lt. Plan

110,00 Euro

2.

Urlaubs- und Kurzzeitcamping

2.1

Wochenkarte

Stellplatzgebühr

50,00 Euro

Wochenkarte für Erwachsene

15,00 Euro

Wochenkarte für Kinder/Jugendliche
(3 - 18 Jahre)

5,00 Euro

2.2

Einzelkarte

Stellplatzgebühr

10,00 Euro

Übernachtungskarte für Erwachsene

6,00 Euro

Übernachtungskarte für Kinder/Jugendliche
(3 - 18 Jahre)

2,00 Euro

2.3

Zelte (Kleinzelt, max. 8 m² Grundfläche; bis 4 Personen)

Stellplatzgebühr/Woche

20,00 Euro

Wochenkarte für Erwachsene

15,00 Euro

Wochenkarte für Kinder/Jugendliche
(3 - 18 Jahre)

5,00 Euro

Stellplatzgebühr/Übernachtung

5,00 Euro

Übernachtungskarte für Erwachsene

6,00 Euro

Übernachtungskarte für Kinder/Jugendliche
(3- 18 Jahre)

2,00 Euro

2.4

Besucherkarte

Tageskarte für Erwachsene

3,50 Euro

Tageskarte für Kinder/Jugendliche (3 - 18 Jahre)

1,50 Euro

3.

Benutzung eines Stromanschlusses

Grundbetrag pro Saison

15,00 Euro

Grundbetrag pro Monat*

3,00 Euro

Grundbetrag pro Woche*

1,50 Euro

Verbrauch pro kWh

0,50 Euro

Für bis zu 7 Übernachtungen

Grundbetrag und Verbrauch, pauschal pro Übernachtung

1,60 Euro

4.

Abstellen eines Wohnwagens (01.11. - 31.03.)

Pro Monat

12,00 Euro

5.

Sonstiges

5.1

Entsorgung von Toiletten aus Wohnwagen und Wohnmobilen (sofern nicht auf dem Campingplatz übernachtet wird)

5,00 Euro

5.2    Duschwertmarken

0,50 Euro

Dauercamper erhalten pro Stellplatz zu Saisonbeginn 25 Duschmarken, deren Preis in der Saisonplatzgebühr enthalten ist.    

6.

Entrichtung der Gebühren

Die Fälligkeit für die Gebühren besteht wie folgt:
- Dauercamper 
Übernachtungskarten, Stellplatzgebühr und Gebühr für den Stromanschluss in zwei gleichen Teilen je zum 30.04. und 30.09. der jeweiligen Saison
Stromverbrauch und die Abstellgebühr für Wohnwagen über den kommenden Winter jeweils zum 30.11. eines Jahres
- Urlaubs- und Kurzzeitcamper
Die Benutzungs- und Verbrauchsgebühren spätestens am Tage der Abreise
- Besucher
Gebühren für Besucher des Campingplatzes mit Betreten der Campingplatzanlage.

 

 

 

Benutzungsordnung

 

 

 

§ 1 Zweck der Benutzungs- und Gebührensatzung
Die Benutzungs- und Gebührensatzung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit auf dem Campingplatz am Waldschwimmbad Düderode. Ergänzend zu dieser Benutzungs- und Gebührenordnung sind die Bestimmungen der Platzordnung für den Campingplatz am Waldschwimmbad Düderode mit heranzuziehen.

 


§ 2 Zulassung
Die Gemeinde Kalefeld stellt den Campingplatz grundsätzlich zur freien Verfügung. Die Gemeinde Kalefeld ist berechtigt die Zulassung zu verweigern, wenn keine ausreichende Stellfläche für die Aufstellung der Zelte, Wohnwagen oder Wohnmobile mehr zur Verfügung steht. Die Zuweisung der Stellfläche erfolgt durch die Gemeinde Kalefeld oder durch eine von ihr beauftragte Person.

 


§ 3 Benutzungsgebühren
Die Benutzer des Campingplatzes sind verpflichtet, sich bei der Gemeinde Kalefeld bzw. bei einer von ihr beauftragten Person anzumelden und die Benutzungsgebühr gemäß Anlage 1 zu entrichten. Über die gezahlte Gebühr wird eine Quittung ausgestellt. Für Dauercamper können abweichende Zahlungsbedingungen (unbar) vereinbart werden.

 


§ 4 Benutzungszeiten
Der Campingplatz steht grundsätzlich in der Zeit vom 01.04. - 31.10. für die Benutzung zur Verfügung. In der Zeit vom 01.11. - 31.03. kann das Abstellen eines Wohnwagens bzw. Wohnmobils zugelassen werden. Der Stellplatz ist winterfest zu machen. Die Gemeinde behält sich jedoch das Recht vor, die Benutzung aus wichtigem Grund einzuschränken.

 


§ 5 Haftung
Die Gemeinde Kalefeld stellt den Campingplatz Düderode in seinem gegenwärtigen Zustand zur Verfügung. Eine Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit des Platzes wird nicht übernommen.
Bei einem Unfall tritt eine Haftung nur ein, wenn den zur Erledigung bestimmter Aufgaben bestellten Personen oder der Gemeinde Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Etwaige Schäden sind der zuständigen Aufsichtsperson umgehend anzuzeigen. Für Sach- und Personenschäden haftet der Verursacher.

 


§ 6 Aufsicht
Die Gemeinde Kalefeld bzw. die von ihr beauftragten Personen sorgen für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung auf dem Campingplatz. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Sie üben für die Gemeinde Kalefeld das Hausrecht auf dem Campingplatz aus. Das Nichtbefolgen ihrer Anordnungen zieht ggf. eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich.
Die Gemeinde Kalefeld oder die von ihr beauftragten Personen sind berechtigt, Personen, die
a)die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,
b)andere Gäste belästigen,
c)trotz Ermahnung gegen die Bestimmungen der Benutzungs- und Gebührensatzung verstoßen,
vom Campingplatz zu verweisen. Die Gemeinde kann solchen Personen den Zutritt vom Campingplatz zeitweise oder dauernd untersagen. Die Gebühr wird nicht erstattet.

 


§ 7 Schlussbestimmungen
Über Streitigkeiten zur Auslegung der Benutzungs- und Gebührensatzung entscheidet im Zweifelsfalle die Gemeinde.

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