Informationen |
 |
|
Kirchenaustritt Der Austritt aus einer Kirche / Religionsgemeinschaft erfolgt beim Standesamt. Die Erklärung kann jeder Einwohner ab 14 Jahre nur persönlich beim Standesamt in der Verwaltungsstelle Echte abgeben. Welche Unterlagen sind mitzubringen? - Personalausweis oder
- Kinderausweis / Kinderpaß
- Empfehlung: die Lohnsteuerkarte (zum Ändern beim Einwohnermeldeamt)
Gebühr: 24,00 Euro Ansprechpartner: Herr Meyer 05553/2009-33
|
| [nach oben] |
 |
|
Kalefeld aktuell
Die Feuerwehr - Wir kümmern uns  |
Schon gesehen?
Hochzeitsbilder  |
Bilder Ferienpass  |
kommende Veranstaltungen
| Karneval in Kalefeld |
 |
| Jahreshauptversammlung der TSG Düderode/Oldenrode e.V. |
 |
| LG Altes Amt - Jahreshauptversammlung |
 |
Pressemitteilungen
Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchung  |
Straßenreinigung  |
Sprechtage im Verwaltungsbezirk des Nieders. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie  |
Pächter für die Auetalhalle gesucht  |
Sprechtage der Behindertenbeauftragten  |
Allgemeinverfügung zur Brennverordnung  |
Beratung in Rentenversicherungsangelegenheiten  |
Durchführung des Winterdienstes  |
Neues Gaststättengesetz  |
Sitzungstermine
Sitzung Ortsrat Dögerode  |
 |
Sitzung Ortsrat Oldenrode  |
 |
|
|