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Gemeinde Kalefeld Rathaus Gang zur Verwaltung Kirchenaustritt

Informationen

Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirche / Religionsgemeinschaft erfolgt beim Standesamt. Die Erklärung kann jeder Einwohner ab 14 Jahre nur persönlich beim Standesamt in der Verwaltungsstelle Echte abgeben.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

  • Personalausweis  oder
  • Kinderausweis / Kinderpaß
  • Empfehlung: die Lohnsteuerkarte (zum Ändern beim Einwohnermeldeamt)

Gebühr:   24,00 Euro

Ansprechpartner:

Herr Meyer   05553/2009-33

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