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Gemeinde Kalefeld Rathaus Freibad Freibad Eintrittspreise

Informationen

Eintrittspreise für die Saison 2011

 

 

1. Tageskarten

a) Erwachsene

3,00 Euro

b) Kinder ab 3 Jahre und Jugendliche bis 18 Jahre

1,20 Euro

c) Schüler und Studenten bis 25 Jahre, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber sowie Schwerbehinderte mit einer Behinderung von mindestens 50 %, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Inhaber von "Juleica"

1,80 Euro

d) Feierabendticket (ab 17.30 Uhr zu lösen)

1,80 Euro

2. Saisonkarten

a) Erwachsene

60,00 Euro

b) Kinder ab 3 Jahre und Jugendliche bis 18 Jahre

27,50 Euro

c) Familienkarte (Eltern und deren Kinder bis 18 Jahre)

82,50 Euro

d) Schüler und Studenten bis 25 Jahre, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber sowie Schwerbehinderte mit einer Behinderung von mind. 50 %, Wehr- und Ersatzdienstleistende

44,00 Euro

e) Ausstellung von Ersatzsaisonkarten

3,00 Euro

3. Zehnerkarten

a) Erwachsene

27,50 Euro

b) Kinder ab 3 Jahre und Jugendliche bis 18 Jahre

11,00 Euro

c) Schüler und Studenten bis 25 Jahre, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber sowie Schwerbehinderte mit einer Behinderung von mindestens 50 %, Wehr- und Ersatzdienstleistende

16,50 Euro

4. Vereinsschwimmen gemeindeansässiger Vereine und Verbände, sofern von Vereinen die Schwimmaufsicht übernommen wird

a) Erwachsene

1,20 Euro

b) Kinder ab 3 Jahre und Jugendliche bis 18 Jahre

0,70 Euro

c)Schüler und Studenten bis 25 Jahre, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber sowie Schwerbehinderte mit einer Behinderung von mindestens 50 %, Rentner,  Wehr- und Ersatzdienstleistende

1,00 Euro

5. Sonstiges: Minigolfanlage (Gebühr pro Spieldurchgang), Sonnenliegen

a) [Minigolf] Erwachsene

1,00 Euro

b) [Minigolf] Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre)

0,50 Euro

c) Ausleihen einer Sonnenliege / Tag

1,00 Euro

d) Boccia Erwachsene        

1,50 Euro

e) Boccia Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre)

0,50 Euro

Für das Ausleihen der Spielgeräte bzw. Sonnenliegen ist ein Pfand zu hinterlegen.

6. Gebühr für andere Veranstatlungen auf dem Gelände der Freizeitanlage "Waldschwimmbad Düderode"
a) Über die Durchführung anderer Veranstaltungen (z.B. Musikveranstaltungen) auf dem Gelände des Waldschwimmbades ist zwischen dem Veranstalter und der Gemeinde Kalefeld eine gesonderte Nutzungsvereinbarung zu schließen.

b) Der Veranstalter hat für das Nutzungsrecht folgende Nutzungsgebühr zu zahlen:
ba) pauschal 150,00 Euro/Tag/Veranstaltung oder
bb) pauschal 0,50 Euro/Besucher oder
bc) pauschal 25,00 Euro/Nutzungsstunde
Die Nutzungsgebühr ist eine Woche nach Durchführung der Veranstaltung fällig.

c) Für die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Übergabe des Geländes ist vom Veranstalter eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro bei der Gemeinde Kalefeld zu hinterlegen. Für die Gültigkeit des Nutzungsvertrages muss die Kaution eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeinde Kalefeld eingegangen sein.
Die Kaution wird, bei mängelfreier Übergabe des in Anspruch genommenen Geländes, eine Woche nach Durchführung der Veranstaltung erstattet.

 

Die Altersangabe gilt jeweils bis zum vollendeten Lebensjahr

 

§ 3 Allgemeines

1. Die Gebühren für die Nutzung der Anlage des Waldschwimmbades sind am Eingang des Bades durch Lösen der entsprechenden Karte an der Kasse zu entrichten. Tatbestände für eine Gebührenreduzierung nach Ziff. 1b-c, 2b-d, 3b-c, 4b-c und 5b sind auf Verlangen nachzuweisen.

2. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Für nicht ausgenutzte Eintrittskarten werden keine Gebühren erstattet.

3. Schulen aus dem Gebiet der Gemeinde Kalefeld können während des üblichen Sportunterrichtes das Waldschwimmbad kostenlos benutzen.

4. Wird ein Badegast wegen eines Verstoßes gegen die Benutzungsordnung für das Waldschwimmbad Düderode vom Gelände des Waldschwimmbades verwiesen, wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

5. Wird für längere Zeit ein Zutrittsverbot ausgesprochen, so besteht für die Dauer dieses Verbotes kein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr oder eines Teiles davon.

6. Eintrittskarten sind ohne Aufforderung an der Kasse vorzulegen. Bei Saisonkarten muss auf Verlangen die Berechtigung durch Ausweis nachgewiesen werden.

7. Bei Verlassen des Geländes des Waldschwimmbades verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit; die Zehnerkarte ist bei jedem Betreten des Geländes des Waldschwimmbades erneut zu entwerten.

 

Stand: 29.04.2010

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