Bildung des Gemeindewahlausschusses Kommunalwahl 2021
Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl
am 12. September 2021 und eine etwaige Stichwahl am 26. September 2021
Gemäß § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG), in der z.Zt. gültigen Fassung, ist für das Wahlgebiet (Gemeinde Kalefeld) ein Wahlausschuss zu bilden, der aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern besteht.
Die im Gebiet der Gemeinde Kalefeld vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum 31.01.2021 Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder des Gemeindewahlausschusses vorzuschlagen.
Bei den Vorschlägen ist folgendes zu beachten:
- Nach § 13 Abs. 2 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes können Wahlbewerber/innen und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht innehaben.
- Die im § 13 Abs. 3 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes bezeichneten Personen können die Berufung zu einem Wahlehrenamt ablehnen.