Notbetrieb Kindertagesstätten


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach den Presseinformationen des Nds. Kultusministeriums vom 06. Januar 2021 werden die Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kita und Hort) voraussichtlich ab Montag, den 11. Januar 2021 bis zum 29. Januar 2021 in das sogenannte Szenario C wechseln. Das bedeutet, dass die Kindertagesstätten im Grundsatz geschlossen sein werden. Während dieser Zeit wird eine Notbetreuung angeboten. Voraussichtlich werden pro Krippengruppe mit 15 genehmigten Plätzen maximal 8 Kinder, pro Kitagruppe mit 25 genehmigten Plätzen maximal 13 Kinder und in Horten mit 20 genehmigten Plätzen maximal 10 Kinder betreut werden dürfen.

Konkrete Regelungen wird die neue Verordnung des Landes Niedersachsen festlegen.

Um den Notbetrieb vorzubereiten, werden alle Kindertagesstätten im Landkreis Northeim die Eltern auffordern, die anliegende Abfrage kurzfristig zu beantworten. Die Rückmeldungen werden ausdrücklich bis Freitag, den 08.01.2021, 10:00 Uhr erbeten, um die Betreuungsplätze ab Montag möglichst noch am gleichen Tag zusagen zu können.

Wie bereits erwähnt, sind die konkreten Bestimmungen der Landesverordnung noch nicht bekannt. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass u.a. folgende Punkte zu berücksichtigen sind:

·         Die Verlängerung des Shutdowns wird weitere Verschärfungen der Kontaktbeschränkungen beinhalten, um Infektionsketten zu unterbrechen.

·         Das Distanzgebot in der Arbeit mit Kindern im Alter bis zur Einschulung lässt sich im pädagogischen Alltag der Kinderbetreuung nicht vollständig umsetzen. Die aktuellen Hygienehinweise sind daher zu beachten.

·         Die Notbetreuung ist im Szenario C unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen.

·         Die Notbetreuung wird dazu dienen, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist.

Zulässig wird auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich sein.

Darüber hinaus können Kinder mit Unterstützungsbedarf, insbesondere mit Sprachförderbedarf oder Kinder, die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig werden, in einer Notbetreuung betreut werden.

Weiter wird eine Notbetreuung bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten möglich sein, sofern ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Die Plätze der Notbetreuung werden durch die Träger der Kindertagesstätten vergeben. Priorisiert werden die Anträge entsprechend dieser aufgezählten Reihenfolge.

·         Ein Betreten der Einrichtung durch die Eltern sollte nach Möglichkeit vermieden werden.

·         Die Betreuung hat in festen Gruppen zu erfolgen. Eine Durchmischung der Gruppen wird nicht zulässig sein. Offene und teiloffene Gruppenkonzepte sind daher untersagt. Auch Früh- und Spätdienste, in denen Kinder unterschiedlicher Gruppen betreut werden, sind nicht zulässig.

·         Kinder aus unterschiedlichen Gruppen dürfen nicht gleichzeitig über die Gänge zu den Gruppenräumen und auf die Außenfläche gelangen. Die Wegeführung ist entsprechend anzupassen und es ist auf eine zeitversetzte Nutzung der Gänge durch unterschiedliche Gruppen zu achten.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass beabsichtigt ist, dass Eltern, die wegen der Schul- und Kita-Schließungen nicht arbeiten können, für zusätzliche Tage Kinderkrankengeld beanspruchen können sollen. 2021 sollen je Elternteil 10 zusätzliche Tage zur Verfügung stehen. Bei Alleinerziehenden sollen es 20 zusätzliche Tage sein. Hierzu soll der Bund kurzfristig eine gesetzliche Regelung vorbereiten und erlassen.

Neben dem Kinderkrankengeld besteht für Eltern mit Betreuungsproblemen ggf. noch die Möglichkeit eines Entschädigungsanspruches auf Basis des Infektionsschutzgesetzes. Zuständig wäre für die Beantragung der Arbeitgeber. Weitere Informationen finden Sie u.a. auf der Homepage des Landkreises Northeim.

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist es unerlässlich, Kontakte zu minimieren. Im Sinne des Gesundheitsschutzes aller Beteiligten werden Sie daher ausdrücklich darum gebeten, die Notbetreuung nur dann zu beantragen, sofern die o.g. Voraussetzungen bei Ihnen tatsächlich erfüllt sind und Sie die Betreuung nicht sicherstellen können.

Sofern Sie einen Antrag stellen, wird Ihnen Ihre Kindertagesstätte umgehend nach der Prüfung der Voraussetzungen mitteilen, ob Ihr Kind in der Notgruppe aufgenommen werden kann und welche Betreuungszeiten angeboten werden. 

Ev.-luth. Kindertagesstätte Echte:

Kindertagesstätte Spatzennest Düderode:

Ev.-luth. Kindergarten Kalefeld