Neue Schiedsperson in der Gemeinde Kalefeld


Neue Schiedspersonen für die Gemeinde Kalefeld

Heute wurden die neuen Schiedspersonen für die Gemeinde Kalefeld durch die zuständige Richterin am Amtsgericht Osterode am Harz förmlich verpflichtet.

Als Schiedsperson ist nunmehr Frau Stefanie Wulkop aus Kalefeld im Amt. Als ihr Stellvertreter wurde Herr Michael Nienstedt aus Westerhof in das Amt verpflichtet.

Verabschiedet wurde der langjährige Schiedsmann Helmut Stein, der das Amt des Schiedsmannes seit 1991 als Stellvertreter und seit 2003 als Schiedsperson wahrgenommen hat.

Herr Stein hat sich in dieser langen Zeit um das friedliche Miteinander zwischen den Einwohnern der Gemeinde Kalefeld außerordentlich verdient gemacht. In zahlreichen Schlichtungsfällen konnte er erreichen, dass sich zerstrittene Nachbarn wieder vertragen und sich die Hand zu einem friedlichen Miteinander gereicht haben. Der Bürgermeister der Gemeinde Kalefeld, Herr Jens Meyer, dankte ihm für seine ehrenamtlichen Dienste für die Allgemeinheit anlässlich der Verabschiedung und der Verpflichtung der Nachfolgerin und ihres Vertreters im Amt.


Gruppenbild Schiedspersonen

Foto 1: Michael Nienstedt, Stefanie Wulkop, Helmut Stein und Bürgermeister Jens Meyer

Verabschiedung Schiedsmann


Foto 2: Verabschiedeter Schiedsmann Helmut Stein und Bürgermeister Jens Meyer

 

Das Schiedsamt

ist ein öffentliches Ehrenamt. Die Schiedsperson ist unter anderem für die obligatorische Streitschlichtung zuständig. Das bedeutet, dass vor einer Klageerhebung ein Schlichtungsverfahren erforderlich ist. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und Ansprüchen wegen Verletzung der persönlichen Ehre.

Des weiteren kann die Schiedsperson in Strafsachen, z.B. Hausfriedensbruch, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung eingeschaltet werden.

Ein Schlichtungsverfahren ist jedenfalls deutlich kostengünstiger als ein Verfahren vor Gericht.

Im Schlichtungsverfahren steht die Einigung der Parteien im Vordergrund. Die Betroffenen sollen sich auch nachher noch in die Augen schauen können.