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Ortsrat Westerhof: Verlust der Mitgliedschaft
Das bisherige Ortsratsmitglied der Ortschaft Westerhof, Herr Finn-Miklas Arlt, ist verzogen und nicht mehr in Westerhof wohnhaft. Die Mitgliedschaft im Ortsrat der Ortschaft Westerhof hat damit geendet.
Nach den Vorschriften des § 44 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung bleibt der freie Sitz im Ortsrat Westerhof unbesetzt, da für den Wahlvorschlag der Wählergruppe „Wir für Westerhof“ -WfW- für die Ortsratswahl Westerhof keine Ersatzperson mehr vorhanden ist.
Die Mitgliedschaft im Ortsrat Westerhof endet gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes mit der Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Finn-Miklas Arlt. Diese Feststellung hat der Ortsrat der Ortschaft Westerhof in seiner nächsten Sitzung zu treffen.