Gemeinderatswahl Kalefeld am 12.09.2021; hier: Nachrücken einer Ersatzperson


Das Ratsmitglied Matthias Winkler, Eboldshausen, hat schriftlich seinen Verzicht auf die Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Kalefeld erklärt. Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl ist

Frau Sabine Wilgo


wohnhaft in 37589 Kalefeld-Sebexen, Ringstraße 25, nächste Ersatzperson nach § 38 Abs. 2 NKWG (Personenwahl) auf dem Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Altes Amt, Kalefeld (FWG).

Gemäß § 44 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der zurzeit gültigen Fassung geht der freie Sitz im Rat der Gemeinde Kalefeld auf Frau Wilgo über.

Die Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Kalefeld beginnt gemäß § 51 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung mit der Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Matthias Winkler gemäß
§ 52 NKomVG. Diese Feststellung ist vom Rat der Gemeinde Kalefeld in seiner nächsten Sitzung zu treffen.