Ortsratswahl Eboldshausen am 12.09.2021; hier: Verlust der Mitgliedschaft


Das bisherige Ortsratsmitglied der Ortschaft Eboldshausen, Herr Matthias Winkler, hat sein Mandatsverzicht im Ortsrat Eboldshausen zum 31.08.2024 erklärt. Die Mitgliedschaft im Ortsrat der Ortschaft Eboldshausen endet somit mit Ablauf des 31.082024.

Nach den Vorschriften des § 44 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung bleibt der freie Sitz im Ortsrat Eboldshausen unbesetzt, da für den Wahlvorschlag der Wählergruppe „Bürger für  Eboldshausen“ -BfE- für die Ortsratswahl Eboldshausen keine Ersatzperson mehr vorhanden ist.

Die Mitgliedschaft im Ortsrat Eboldshausen endet gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes mit der Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Matthias Winkler. Diese Feststellung hat der Ortsrat der Ortschaft Eboldshausen in seiner nächsten Sitzung zu treffen.