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Neue Regelungen zum Pass- und Ausweiswesen
Ab dem 1. Mai 2025 gelten bundesweit neue Regelungen bezüglich des Pass- und Ausweiswesens.
Bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und ähnlichen Ausweisdokumenten werden künftig keine Lichtbilder in analoger Form mehr akzeptiert. Zulässig sind ausschließlich digitale, biometrische Lichtbilder. Diese erhalten Sie beispielsweise bei einem registrierten Fotodienstleister oder direkt in der Meldebehörde.
Eine Übersicht registrierter Fotografen in Ihrer Nähe finden Sie unter: Fotograf in der Nähe – Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com
Die Meldebehörden berechnen für die Lichtbildaufnahme eine Pauschale von 6 Euro. Diese Gebühr fällt pro Antrag an, es sei denn, mehrere Ausweisdokumente werden am selben Tag beantragt (z. B. Personalausweis und Reisepass). In diesem Fall wird die Pauschale nur einmalig erhoben.
Zusammengefasst benötigen Sie zur Antragstellung folgende Dokumente:
- Das bisheriges Ausweisdokument
- Falls nicht vorhanden: Die Geburtsurkunde
- Falls Sie das digitale Lichtbild bei einem externen Dienstleister erstellen lassen: Den dort ausgegebenen Data-Matrix-Code (ähnlich einem QR-Code)
- Wenn Sie das Foto direkt in der Meldebehörde aufnehmen lassen, ist kein mitgebrachtes Lichtbild erforderlich.
Hinweis: Die Gebühren für die Lichtbildaufnahme und die Ausweisdokumente (z. B. Reisepass oder Personalausweis) sind bei Antragstellung zu entrichten. Aktuelle Informationen zu den Kosten für Ausweisdokumente sind einzusehen unter Personalausweisportal - Gebühren und Gültigkeit und BMI - Reisepass - Was kostet der Reisepass und wieviel kosten die Zusatzleistungen.