Gemeindekasse

Gemeindekasse

  • Bankverbindungen der Gemeinde Kalefeld

    Kreis-Sparkasse Northeim

    BIC:NOLADE21NOM
    IBAN:DE83 2625 0001 0044 0008 00


    Deutsche Kreditbank AG

    BIC:BYLADEM1001
    IBAN:DE19 1203 0000 0002 1049 82


  • Aufgaben der Gemeindekasse Kalefeld

    • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs auf Anordnung der Fachdienststellen der Gemeinde Kalefeld. Dazu gehört die termingerechte Auszahlung der Verbindlichkeiten und die zeitnahe Bearbeitung der Forderungen durch Lastschrifteinzug, Mahnung und zwangsweise Einziehung
    • Liquiditätsplanung
    • Zusammenarbeit mit den Kreditinstituten
    • Buchführung für die Gemeinde Kalefeld einschließlich Belegsammlung und -aufbewahrung
    • Erstellung der Abschlüsse (Tages-, Vierteljahres- und Jahresabschlüsse)
    • Verwaltung des Verwahrgelasses für Wertgegenstände, Bürgschaftsurkunden, Hypothekenbriefe und Kraftfahrzeugbriefe der Fahrzeuge der Gemeinde Kalefeld
    • Überwachung der durchlaufenden Gelder (Verwahrungen und Vorschüsse) 
    • Überwachung der Stundungsfälle, Berechnung, Anforderung und ggf. Einziehung der Stundungszinsen
    • Vorbereitung der Entscheidung über Niederschlagung und Erlass von Forderungen, Führung und Überwachung der Niederschlagungsliste und des Erlassverzeichnisses
    • Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und Erlass von Vollstreckungsgebühren, Mahngebühren und Säumniszuschläge


    Der Gemeindekasse Kalefeld entstehen folgende Aufgaben als Vollstreckungsbehörde:

    • Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens (Antrag auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden) für die privatrechtlichen Forderungen der Gemeinde Kalefeld sowie die Einleitung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen auf der Grundlage vorhandener vollstreckbarer Titel
    • Anmeldung und Durchsetzung der Forderungen der Gemeinde Kalefeld in Insolvenzverfahren einschließlich gerichtlicher Vertretung
    • Gerichtliche Hinterlegung
    • Vollstreckungshilfeersuchen an auswärtige Vollstreckungsbehörden, soweit Zahlungspflichtige ihren Wohn- oder Geschäftssitz nicht in der Gemeinde Kalefeld haben
    • Durchführung der Vollstreckungshilfe für auswärtige Behörden, soweit Zahlungspflichtige ihren Wohn- oder Geschäftssitz in der Gemeinde Kalefeld haben
    • Vollstreckung aller öffentlich-rechtlichen Forderungen der Gemeinde Kalefeld und für auswärtige Behörden durch Sach- oder Forderungspfändungen einschließlich der Beantragung von gerichtlichen Durchsuchungsbeschlüssen in Wohnungen oder Geschäftsräumen von Zahlungspflichtigen
    • Einleitung des Verfahrens zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach erfolgloser Sachpfändung durch den Vollstreckungsbeamten der Gemeinde Kalefeld und ggf. anschließender erfolgloser Forderungspfändung
    • Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen der Gemeinde Kalefeld in das unbewegliche Vermögen durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung von Grundstücken


    Weitere Hinweise zum Vollstreckungswesen finden Sie hier

Leistungen

Formulare