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Schiedspersonen
Die Schiedsperson - Schlichten statt Richten
Sehr oft werden Streitigkeiten direkt vor das Gericht getragen, obwohl diese von Schiedspersonen geklärt werden könnten.
Die Schiedsperson ist ein ehrenamtlich tätiges Organ der Rechtspflege, das die Aufgabe der Streitschlichtung in bestimmten Strafsachen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrnimmt. In etwa der Hälfte der Fälle kommt es meist so schon zur Einigung. Schiedspersonen üben ihre ehrenamtliche Aufgabe als Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Delikten und bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus. Wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung ist die Erhebung einer Privatklage des Verletzten mit dem Ziel der Strafverfolgung erst zulässig, nachdem ein Sühneversuch vor der Schiedsperson erfolglos geblieben ist. Auf Antrag einer der beiden Parteien findet auch in zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, wenn der Anspruch auf Zahlung von Geld gerichtet ist oder wenn sein Gegenstand in Geld geschätzt werden kann, eine Sühneverhandlung vor der Schiedsperson statt.