Steuer- und Gebührensätze

Steuer- und Gebührensätze - Stand 01.01.2022

Grundsteuer

Die Hebesätze für die Grundsteuern betragen seit dem 01.01.2022:

  • Grundsteuer A - 420 v.H.
  • Grundsteuer B - 420 v.H.

Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit dem 01.01.2022:

  • 420 v.H.

Hundesteuer

Die Hundesteuersätze betragen seit dem 01.01.2010:

für den ersten Hund

  • 66,00 €

für den zweiten Hund

  • 96,00 €

für jeden weiteren Hund

  • 124,00 €


für den ersten gefährlichen Hund

  • 600,00 €

für den zweiten gefährlichen Hund

  • 1.200,00 €

für jeden weiteren gefährlichen Hund

  • 1.800,00 €

Abwasserbeseitigung

Die Abwassergebühr für Grundstücke, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind und in diese einleiten, beträgt ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2023:

  • 3,98 € je Kubikmeter Abwasser

beträgt ab dem 01.01.2024:

4,52 € je Kubikmeter Abwasser

Dezentrale Abwasserbeseitung

  • Ausfuhr Abwasser/Fäkalschlamm 30,15 €/m³ zzgl. Transport in das Klärwerk
  • Abwasserbeseitigung aus abflusslosen Gruben 2,01 €/m³ zzgl. Transport in das Klärwerk

Wasserversorgung

Das Wassergeld  für die Ortsteile Dögerode, Eboldshausen, Echte, Kalefeld, Oldershausen, Sebexen, Wiershausen und Westerhof beträgt ab dem 01.01.2022:

  • bis zum 31.12.2023   3,47 € je Kubikmeter zzgl. von derzeit 7 % Mehrwertsteuer
  • ab dem 01.01.2024    3,80 € je Kubikmeter zzgl. von derzeit 7 % Mehrwertsteuer


Auskünfte über die Wasserversorgung der Ortsteile Düderode, Oldenrode und Willershausen erhalten Sie bei der jeweiligen Wasserleitungsgenossenschaft.