Vollstreckungswesen

Vollstreckungwesen / Häufig gestellte Fragen

  • Aufgaben der Vollstreckungsbehörde

    Die Gemeindekasse Kalefeld vollstreckt  die Forderungen der Gemeinde Kalefeld sowie im Zuge der Amtshilfe Forderungen anderer Landkreise, Städte und Gemeinden für den Bereich des Gemeindegebietes der Gemeinde Kalefeld.

    Weiterhin wird die Vollstreckungshilfe für juristische Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem:

    • Industrie- und Handelskammern
    • Handwerkskammern und Innungen
    • Norddeutscher Rundfunk, c/o ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln
    • Abfall-, Wasser- Kanal- und sonstige Zweckverbände
    • Sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Rechtsgrundlagen

    Artikel 35 Grundgesetz

    Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG) in der zur Zeit geltenden Fassung

Häufig gestellte Fragen

  • In welchem Zeitraum muss ich die Forderung begleichen?

    Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Vollstreckungsankündigung erfolgen. Entweder per Überweisung auf eines der Konten der Gemeinde Kalefeld oder in bar in der

    Gemeindekasse Kalefeld, Kleiner Hagen 4, Zimmer 3, 37589 Kalefeld.

  • Was passiert wenn ich diese Frist nicht einhalte?

    Die Vollstreckungsbehörde ist frei in der Wahl weiterer Maßnahmen. Sofern nicht innerhalb der zwei Wöchigen Zahlungsfrist ein Zahlungseingang zu verzeichnen ist können verschiedene Maßnahmen eingeleitet werden bzw. in derer Folge entstehen, zum Beispiel:

    • Vorladung zur Abgabe der Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher
    • Pfändung von Forderungen/Vermögensrechten (z.B. bei Arbeitgeber, Bank, Geschäftspartnern, Versicherung, Finanzamt)
    • Pfändung in das unbewegliche Vermögen (z.B. durch Zwangssicherungshypothek im Grundbuch)
    • Pfändung und Blockierung von Fahrzeugen
    • Zwangsversteigerung von Grundbesitz bei rückständigen öffentlichen Grundstückslasten
    • Bei Nichtzahlung eines Bußgeldes Beantragung der Erzwingungshaft durch den Gläubiger
    • Taschenpfändung
    • Durchsuchen von Wohnungen und sonstigem Besitztum - dies kann auch mit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung erwirkt werden, die die Öffnung und Durchsuchung der Wohnung oder Geschäftsräume und die Pfändung auch ohne Anwesenheit des Schuldners ermöglicht. Entstehende Kosten sind durch den Schuldner zu begleichen.
  • Ich möchte die Forderung begleichen, kann sie aber nicht in einer Summe bezahlen.

    Mit jeder Vollstreckungsankündigung erhalten Sie einen "Antrag auf Vollstreckungsschutz bzw. Ratenzahlung". Mit diesem können Sie Ratenzahlungen beantragen. Wir prüfen dann, inwieweit Ihnen gemäß § 24 Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz eine Zahlungsfrist eingeräumt oder eine Ratenzahlung (in Verbindung mit der Festsetzung eines Zahlungsplanes) gewährt werden kann. Der Zahlungsplan wird Ihnen postalisch zugeschickt und enthält alle wichtigen Informationen zu der Laufzeit, den Zahlungsterminen und Kontodaten. Gleichzeitig wird für die Laufzeit des Zahlungsplanes die Vollstreckung einstweilig eingestellt.

  • Was passiert wenn ich eine Ratenzahlungsvereinbarung nicht einhalte?

    Wenn eine festgesetzte Zahlung ganz oder teilweise länger als zwei Wochen in Rückstand gerät endet die einstweilige Einstellung der Vollstreckung. Der Zahlungsplan wird schriftlich aufgehoben und das Vollstreckungsverfahren fortgeführt.

    siehe: Was passiert wenn ich diese Frist nicht einhalte?

  • Werden Gebühren erhoben?

    Ja. Mit Einleitung des Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden Gebühren nach der Kostenverordnung für die Verwaltungsvollstreckung wegen Geldforderungen (Verwaltungsvollstreckungskostenverordnung - VwVKostVO) erhoben.

    Diese Staffeln sich je nach Höhe der Forderung von derzeit 11,00 € bis zu 90,00 €.

  • Ich bin nicht mehr in der Lage meine Schulden zu begleichen. Wo finde ich Hilfe?

    In diesem Fall ist der Weg zu einer Schuldnerberatungsstelle ratsam.

    Schuldnerberatungen bieten der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, die Arbeiterwohlfahrt sowie die Verbraucherzentralen an.

    Alle diese Beratungen sind kostenfrei. 

    Sollten Sie Fragen dazu haben können Sie sich an die Vollstreckungsabteilung der Gemeindekasse Kalefeld wenden.
    Alle Anfragen werden vertraulich behandelt.

    Hilfreich kann auch der Ratgeber: "Schulden abbauen - Schulden vermeiden" (PDF-Dokument) der Bundesregierung sein.