Stundung kommunaler Steuern, insbesondere Gewerbesteuern


Die Gemeinde Kalefeld ist gehalten, für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Kommunalfinanzen Sorge zu tragen.

Um jedoch die Unternehmen, die von der Corona Pandemie besonders betroffen sind, zu entlasten, werden Stundungsmöglichkeiten eingeräumt.

Die Unternehmen, die nicht unerheblich von der derzeitigen Situation betroffen sind, können sich mit einem Antrag auf Stundung der fällig werdenden Gewerbesteuern sowie Anträgen auf Anpassung der Vorauszahlungen an die Gemeinde Kalefeld wenden.