Bekanntmachung - Nachrücken einer Ersatzperson im Rat der Gemeinde Kalefeld


Gemeinderatswahl Kalefeld am 12.09.2021;
hier: Nachrücken einer Ersatzperson

Das Ratsmitglied Harald Ude, hat schriftlich seinen Verzicht auf die Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Kalefeld erklärt. Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl ist

Herr Matthias Winkler

wohnhaft in 37589 Kalefeld-Eboldshausen, Zum Kirchenholz 4, nächste Ersatzperson nach § 38 Abs. 2 NKWG (Personenwahl) auf dem Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Altes Amt, Kalefeld (FWG).

Gemäß § 44 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der zurzeit gültigen Fassung geht der freie Sitz im Rat der Gemeinde Kalefeld auf Herrn Winkler über.

Die Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Kalefeld beginnt gemäß § 51 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung mit der Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Harald Ude gemäß
§ 52 NKomVG. Diese Feststellung ist vom Rat der Gemeinde Kalefeld in seiner nächsten Sitzung, die am 07.12.2023 stattfinden wird, zu treffen.