Ortsrat Kalefeld: Verlust der Mitgliedschaft


Das bisherige Ortsratsmitglied der Ortschaft Kalefeld, Frau Mareike Nolte ist verzogen und nicht mehr in der Ortschaft Kalefeld wohnhaft. Die Mitgliedschaft im Ortsrat der Ortschaft Kalefeld hat damit geendet.

Nach den Vorschriften des § 44 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung bleibt der freie Sitz im Ortsrat Kalefeld unbesetzt, da für den Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Kalefeld für die Ortsratswahl Kalefeld keine Ersatzperson mehr vorhanden ist.

Die Mitgliedschaft im Ortsrat Kalefeld endet gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes mit der Feststellung des Sitzverlustes von Frau Mareike Nolte. Diese Feststellung hat der Ortsrat der Ortschaft Kalefeld in der nächsten Sitzung zu treffen.