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Nachtragssatzung Waldschwimmbad Düderode
Aufgrund der der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit den §§ 1 und 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) – jeweils in den zur Zeit gültigen Fassungen - hat der Rat der Gemeinde in seiner Sitzung am 25.01.2024 folgenden 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Waldschwimmbad Düderode (Gebührensatzung Waldschwimmbad) beschlossen.