Europawahl 2024: Wahlbekanntmachung


Für die am 09.06.2024 stattfindende Europawahl, ist beabsichtigt, die Gemeinde Kalefeld in 11 Wahlbezirke einzuteilen.
Nach § 5 Abs. 3 des Europawahlgesetzes (EuWG)in Verbindung mit § 6 der Europawahlordnung (EuWO),jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen, hat die Gemeinde Kalefeld für jeden Wahlbezirk eine/n Wahlvorsteher/in und eine/n Stellvertreter/in zu ernennen sowie weitere 3 bis 7 Beisitzer/innen zu berufen.

Bei der Berufung der Beisitzer/innen sind die in dem jeweiligen Bezirk vertretenen Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Die in den jeweiligen Wahlbezirken der Gemeinde Kalefeld vertretenen Parteien werden hiermit aufgefordert, 

bis zum 09.02.2024 Wahlberechtigte als Beisitzer/innen der Wahlvorstände

vorzuschlagen.
Dabei ist zu beachten, dass gem. § 4 EuWG in Verbindung mit den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes, Wahlbewerber/innen, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden können. 

Die Beisitzer/innen sollen möglichst in dem Wahlbezirk wohnen, für den der Wahlvorstand gebildet wird.

Die Berufung zu einem Wahlehrenamt darf nur aus den in § 9 EuWO genannten Gründen abgelehnt werden.